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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AEGERTER+BRÄNDLE AG für Steuer- und Wirtschaftsberatung

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AEGERTER+BRÄNDLE AG für Steuer- und Wirtschaftsberatung («Auftragnehmerin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website der Auftragnehmerin (https://www.aegerter-braendle.ch/) veröffentlicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Art und Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Offerten, Auftragsbestätigungen und individuellen Vereinbarungen der Parteien.

2.2 Ein Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme einer Offerte bzw. Auftragserteilung oder durch die einvernehmliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Leistungen, welche über einen standardmässigen Erstkontakt (max. 20 Minuten) hinausgehen, gelten als einvernehmliche Aufnahme der Leistungserbringung.

3. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

3.1 Das Vertragsverhältnis untersteht grundsätzlich dem Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR). In Einzelfällen (z.B. Gutachten) können werkvertragliche Komponente Anwendung finden (Art. 363 ff. OR).

3.2 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

3.3 Die Auftragnehmerin kann Dritte beiziehen, soweit dies geschäftsüblich, zweckmässig oder zur sachgerechten Auftragserfüllung erforderlich ist. Die Auftragnehmerin steht für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Die Gewährleistung und Haftung für Dritte werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, damit die Auftragnehmerin ihren Auftrag ordnungsgemäss und zeitgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat der Kunde der Auftragnehmerin unaufgefordert und rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben und die Auftragnehmerin zeitgerecht über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrages wesentlich sein könnten.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie die erfolgten Anweisungen korrekt und vollständig sind.

4.3 Der Kunde teilt der Auftragnehmerin für das Vertragsverhältnis relevante Änderungen (z.B. Adresse, Zivilstand, Beteiligungen, Bankverbindungen) unaufgefordert und ohne Verzug mit.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Virenprüfungen auf seinen Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, bei online Zugängen zu den Systemen der Auftragnehmerin oder Dritten angemessene Sicherheitselemente (Passwörter, Authentifizierungsmethoden, etc.) nach anerkannten Sicherheitsstandards einzusetzen.

5.Vergütung

5.1 Das Honorar bemisst sich nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen oder nach einer vereinbarten Pauschale. Bei vereinbarten Pauschalpreisen werden zusätzliche Leistungen, welche nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, nach effektivem Aufwand verrechnet.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Auslagen und Gebühren Dritter (z.B. Behördengebühren, Handelsregistergebühren).

5.3 Die Auftragnehmerin kann Akontozahlungen oder Kostenvorschüsse verlangen und die Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeiten von deren Zahlung abhängig machen.

6. Rechnungsstellung

6.1 Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.2 Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist und einmaliger Mahnung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet (Art. 104 OR). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden pauschale Mahngebühren für jede weitere Mahnung in Höhe von CHF 20.- in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes (z.B. weitere Mahn- und Inkassokosten) bleibt vorbehalten.

7. Aufbewahrung und Herausgabe von Akten

7.1 Die Akten des Kunden werden bei der Auftragnehmerin digital in Form von Kopien gespeichert. Originalakten werden kopiert und an den Kunden zurückgegeben, sofern keine Vereinbarung zur Aufbewahrung der Originalakten besteht. Der Kunde ist verpflichtet, Originalakten auf erste Aufforderung zurückzunehmen.

7.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine vertraglichen und gesetzlichen (Aufbewahrungs-)Pflichten einzuhalten. Mit der Übergabe von (Geschäfts-)Unterlagen an die Auftragnehmerin werden diese Pflichten nicht an die Auftragnehmerin übertragen. (Geschäfts-)Unterlagen sind der Auftragnehmerin grundsätzlich als Kopie oder in elektronischer Form zur Bearbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung zu stellen. Werden Originalunterlagen übergeben, sind diese vom Kunden ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

7.3 Die Auftragnehmerin ist für eine regelmässige Rechenschaftsablegung besorgt. Der Kunde hat kein Anspruch auf Herausgabe von internen Dokumenten (Entwürfe, Notizen, etc.).

7.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, Originalakten unverzüglich bei der Auftragnehmerin abzuholen. Verweigert der Kunde die Rücknahme, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Akten 30 Tage nach der schriftlichen Aufforderung zur Rücknahme zu vernichten.

7.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst für die Sicherung seiner Daten auf elektronischen Plattformen der Auftragnehmerin verantwortlich. Der Kunde kann eine strukturierte elektronische Herausgabe der Daten gegen Entschädigung des Aufwands innert 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen. Anschliessend ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche Daten unwiderruflich zu löschen. Die Auftragnehmerin kann Daten länger aufbewahren, sofern diese für die Einhaltung der eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten notwendig sind.

8. Haftung

8.1 Die Auftragnehmerin haftet dem Kunden für getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes. Die Auftragnehmerin haftet bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und weiterer vertraglichen Verpflichtungen. Darüber hinaus wird jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.

8.2 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige, unrichtige oder verspätet gelieferte Angaben und Unterlagen des Kunden oder auf die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind.

8.3 Hat die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beigezogen, so steht sie ausschliesslich für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Beendigung

9.1 Für die Vertragsdauer gelten die individuellen Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden.

9.2 Das zwingende jederzeitige Kündigungsrecht eines Auftrags bleibt vorbehalten (Art. 404 Abs. 1 OR). Erfolgt der Widerruf zur Unzeit, haftet der Zurücktretende für den verursachten Schaden.

10. Kommunikation

10.1 Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Kunde zu, dass die Auftragnehmerin elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit dem Kunden oder mit Dritten über die Belange der Kunden zu kommunizieren. Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel (z.B. E-Mail oder internetbasierte Anwendungen) mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die Auftragnehmerin ist für solche Risiken nicht haftbar.

11. Einsatz moderner Technologien / Künstliche Intelligenz

11.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Dienstleistungen sowie zur Unterstützung und Optimierung interner Arbeitsprozesse geeignete technische Hilfsmittel, einschliesslich Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI), einzusetzen. Der Einsatz solcher Hilfsmittel erfolgt unter Wahrung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der datenschutzrechtlichen und vertraglichen Vertraulichkeitspflichten. Die Auftragnehmerin stellt eine angemessene menschliche Kontrolle der für den Kunden bestimmten Arbeitsergebnisse sicher. Kundendaten werden nicht für das Training oder die Weiterentwicklung dieser KI-Systeme verwendet.

11.2 Der Kunde kann der Verwendung von KI-Anwendungen für die Bearbeitung seines Kundendossiers jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch gilt für die zukünftige Bearbeitung ab dessen Eingang bei der Auftragnehmerin und lässt den Einsatz von KI ohne Verwendung von Kundendaten unberührt.

12. Geheimhaltung / Offenlegung

12.1 Die Auftragnehmerin wahrt während und nach dem Auftrag Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie weitere vertrauliche Informationen des Kunden. Als vertraulich gelten alle Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

12.2 Von der Geheimhaltungspflicht sind ausgenommen die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte (i) zur Ausführung des Vertragsverhältnisses, (ii) zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der Auftragnehmerin, soweit diese Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, oder (iii) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die Auftragnehmerin zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen.

13. Salvatorische Klausel

13.1Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.

14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist Rapperswil-Jona (SG).

September 2026

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8640 Rapperswil SG

 

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